Öffnungszeiten
| Eisenstadt | |
Montag – Freitag
| 7:00
– 15:30 Uhr
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Frauenkirchen
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| Montag |
8:00 – 17:30 Uhr |
| Dienstag |
8:00 – 15:00 Uhr |
| Mittwoch |
8:00 – 17:30 Uhr |
| Donnerstag |
8:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag |
8:00 – 11:30 Uhr |
Physiotherapie außerhalb des Krankenhauses
Institut für Physikalische Medizin (Ambulatorium der BGKK) Eisenstadt
Informationen unter 02682 / 608 / 1952
7000 Eisenstadt, Esterhazyplatz 3
Freiberuflich tätige Dipl. Physiotherapeuten
Die Listen mit den Adressen und Telefonnummern können Sie bezirksweise unter
www.physioaustria.at downloaden.
Verordnung vom Hausarzt – Bewilligung durch Krankenkasse – Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Therapeuten
Bei der Behandlung durch einen freiberuflichen Therapeuten bleibt dem
Patienten ein gewisser Selbstbehalt zu bezahlen (~50%). Der Rest wird
von der Krankenkasse nach Einreichung der Rechnung zurückerstattet.
Institut für physikalische Medizin in Neusiedl am See
Terminvereinbarung unter 02167 / 2557
7100 Neusiedl / See, Hauptplatz 29
Verordnung vom Hausarzt – Bewilligung durch Krankenkasse
Sonderkrankenanstalt St. Andrä am Zicksee
Informationen unter 02176 / 2325
Sowohl ambulante als auch stationäre Betreuung in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie.
Die Verordnung für die ambulante Therapie erfolgt über den Hausarzt.
Der Antrag auf stationäre Rehabilitation wird entweder direkt vom
Krankenhaus oder vom Praktischen Arzt gestellt und muss dann von der
jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.