Abfallentsorgung
Alkoholkonsum
Bargeld und Wertgegenstände
Besuchszeit
Gemeinsam leben
Gültigkeitsbereich
Hygiene
Nachlassaufnahme
Ombudsstelle
Ordnung
Seelsorge
Sicherheit
Tabakgenuss
Tagesausgänge
Tageseinteilung
Abfallentsorgung
Nach den Regeln des eingerichteten Abfallwirtschaftssystems soll weitgehend Abfall vermieden werden. Anfallender Müll ist nach seinen trennbaren Grundstoffen in die dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Behälter zu sortieren.
Alkoholkonsum
Grundsätzlich dürfen die BewohnerInnen des Johannes von Gott – Pflegezentrums im Hause und bei Ausgängen keinen Alkohol konsumieren.
Bargeld und Wertgegenstände
Den BewohnerInnen wird ausdrücklich angeraten, größere Bargeldbeträge, Sparbücher, Wertpapiere, wertvollen Schmuck und dgl. umgehend in der Verwaltung zu verwahren. Nur auf diese Weise ist eine versicherungsbedingte Haftung nach Diebstahl, Einbruch und Feuer gegeben. Weiters haben sie die Möglichkeit, sich in finanziellen Angelegenheiten neben der Verwaltung auch an die Sozialberatung zu wenden.
Besuchszeit
Die Besuchszeiten werden generell sehr flexibel gehandhabt und sind individuell auf den jeweiligen Wohneinheiten zu erfahren. Ist der Bewohner/die Bewohnerin in einer Therapieeinrichtung tätig, ist ein Besuch auch dort möglich. Grundsätzlich ist unser Pflegezentrum täglich von 9.00 – 16.00 Uhr für BesucherInnen geöffnet.
Gemeinsam leben
Die individuelle Lebensgestaltung der BewohnerInnen ist uns ein wichtiges Anliegen. Der Bewohner/die Bewohnerin hat sich jedoch nach den grundsätzlichen Rahmenbedingungen unseres Hauses und denen der jeweiligen Wohneinheit zu richten. Notwendige Anweisungen der begleitenden Personen sind zu berücksichtigen, sofern nicht ethische und moralische Grundsätze verletzt werden.
Gültigkeitsbereich
Die Hausordnung gilt für alle BewohnerInnen, unabhängig davon, ob sie für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit im Johannes von Gott – Pflegezentrum in Kainbach Aufnahme finden. Ihr liegt das LEITBILD unseres Hauses zugrunde.
Hygiene
Alle BewohnerInnen verpflichten sich den angeordneten Hygienebestimmungen unbedingt Folge zu leisten, um einem Auftreten von Infektionskrankheiten vorzubeugen.
Nachlassaufnahme
Sämtliche im Besitz der BewohnerInnen befindlichen Wertgegenstände bzw. Wertpapiere sowie sämtliches Bargeld und Mobiliar müssen unmittelbar nach deren Ableben von dem Leiter/der Leiterin der Wohneinheit erfasst, von einer zweiten Person bestätigt und der BewohnerInnen-Verwaltung für die Todfallsaufnahme überbracht werden. Mobiliar und größere sperrige Gegenstände müssen nach interner Anordnung (Spitalmeister) in einem dafür vorgesehenen Lagerraum bis zur Verlassenschaftsabhandlung zwischengelagert werden.
Ombudsstelle
Die BewohnerInnen können bei Rechtsfragen, Anfragen und Beschwerden entweder den Rechtsträgervertreter (Prior) oder die MitarbeiterInnen der Sozialberatung im Hause kontaktieren.
Ordnung
Von BewohnerInnen genutzte Aufenthalts-, Wohn-, und Therapieräume sind von ihnen, soweit es ihre individuellen Möglichkeiten und gesundheitliche Verfassung zulassen, weitgehend selbständig in Ordnung zu halten und mit Sorgfalt zu behandeln. Ungeachtet des Bestrebens der Förderung und Integration ist die Mithilfe des Personals gewährleistet.
Seelsorge
Unser Haus steht unabhängig ihrer Konfessionszugehörigkeit allen Menschen offen. Die BewohnerInnen haben die Möglichkeit, sich mit religiösen Anliegen persönlich an die Barmherzigen Brüder, Seelsorger, PastoralassistentInnen bzw. die Mitglieder des Pastoralrates zu wenden. Die Kirche ist tagsüber geöffnet. Evangelische und röm.-kath. Gottesdienste werden regelmäßig angeboten und sind aus der Gottesdienstordnung ersichtlich.
Sicherheit
BewohnerInnen dürfen keine Gegenstände bei sich tragen, die sie selbst oder andere verletzen können, wie z.B: Messer mit fixierter Klinge, Dolche, Stilette, Springmesser, spitze oder scharfkantige Gegenstände.
Tabakgenuss
Auf Grund der Brandgefahr ist der Tabakgenuss im Haus nur in den dafür vorgesehenen Räumen bzw. an Stellen mit Aschern erlaubt.
Tagesausgänge
Vor einem Ausgang haben sich die BewohnerInnen rechtzeitig bei den zuständigen BetreuerInnen abzumelden und bei der Rückkehr anzumelden. Scheint dem Betreuer/der Betreuerin ein Ausgang aus medizinischer, physischer oder psychischer Sicht nicht möglich oder wird aus bestimmten Gründen kein Dauerausgangschein ausgestellt, ist von dem Betreuer/der Betreuerin mit dem zuständigen Arzt Rücksprache zu halten.
Die Rückkehr von einem bewilligten Ausgang ohne Begleitung hat, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis spätestens bei Eintritt der Dunkelheit zu erfolgen. Bei eventuellen Verspätungen ist die Wohneinheit telefonisch zu verständigen.
BewohnerInnen können von BesucherInnen zu Ausflügen u.a. Anlässen aus dem Pflegezentrum abgeholt werden. Sind diese BewohnerInnen auf die Betreuung der Begleitperson angewiesen, so muss ein Revers unterschrieben werden. Die Begleitperson übernimmt die Verantwortung für die Zeit der Abwesenheit. Sollten BesucherInnen den BetreuerInnen nicht persönlich bekannt sein, sind diese zur Legitimation verpflichtet. Alle BesucherInnen sind jeweils namentlich in der Pflegedokumentation festzuhalten.
Tageseinteilung
Der Tagesablauf zwischen den geregelten Mahlzeiten mit individuellen Beschäftigungs-, Freizeit- und Therapieaktivitäten wird von der jeweiligen Leitung der Wohneinheit gemeinsam mit dem Bewohner/der Bewohnerin und dem interdisziplinären Team festgelegt.